In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 kann man auch private Ausgaben für Arzneimittel als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen. Dafür muss man alle Quittungen aus der Apotheke zusammensuchen und beim Finanzamt einreichen – bis zum 31. Juli 2019. Das gilt für die Zuzahlungsquittungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, aber auch für abgestempelte Grüne Rezepte mit Zahlungsbelegen. Übrigens: Um alle medizinisch notwendigen Ausgaben für das Finanzamt im gesamten Jahr 2018 nachzuweisen, unterstützen auch wir – als Ihre Stammapotheke – Sie gerne, sofern Sie eine Kundenkarte bei uns haben!
Quelle: https://www.abda.de/pressemitteilung/artikel/steuern-sparen-mit-gruenem-rezept-und-zuzahlungsquittung-aus-der-apotheke/