Kühlpflichtige Medikamente

Kühlpflichtige Medikamente

Medikamente sollten immer kühl und trocken gelagert werden. Während die meisten Arzneimittel Raumtemperatur vertragen, gibt es auch solche, die zwischen 2 und 8 Grad Celsius gelagert werden müssen: Im vergangenen Jahr haben die Apotheken in Deutschland 19,2 Millionen solcher Arzneimittel herausgegeben. Zudem 8,8 Millionen Packungen kühlkettenpflichtiger Medikamente: Diese müssen bis zur Anwendung ohne Unterbrechung gekühlt sein. Häufig sind dies Impfstoffe. Aber Vorsicht: gekühlt heißt nicht gefroren. Achten Sie darauf, dass Arzneimittel die Kühlpacks nicht direkt berühren. Sprechen Sie uns an – Wir beraten Sie gerne dazu!

Quelle: https://www.abda.de/pressemitteilung/artikel/arzneimittel-im-sommer-vor-hitze-schuetzen/

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