Ab 18 Organspender
In den Niederlanden wird künftig jeder volljährige Bürger als Organspender erfasst. Will er das nicht,muss er schriftlich widersprechen. Auch in Deutschland wurde diese Möglichkeit diskutiert,doch nicht umgesetzt. Hier dürfen Organe nur entnommen werden,wenn der Verstorbene es so verfügt hat,etwa in einem Organspenderausweis.
29.05.2018,Bildnachweis: istock/Kerrick